Der Kreissynodalvorstand hat in seiner Sitzung am 29. April 2026 beschlossen, dass das „Schutzkonzept des Ev. Kirchenverbandes Köln und Region, des Kirchenkreises Köln-Linksrheinisch und des Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch“ zum 01. Juni 2026 in Kraft tritt. Das bisherige „Schutzkonzept im Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch zur Prävention sexualisierter Gewalt“ vom Februar 2021 tritt damit außer Kraft.
Das Konzept ist weiterhin nicht abgeschlossen. Es ist ein Leitfaden für Gemeinden und alle, die in ihrer Arbeit mit Menschen insbesondere Kindern und Jugendlichen begegnen. Es kann und wird angepasst und weiterentwickelt werden.
Es ist uns wichtig, dass allen dabei geholfen wird, sexualisierte Gewalt besser zu erkennen, sie ernst zu nehmen und angemessen zu handeln. Unsere Arbeit im Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt, wie es in der Präambel der Konzeption des Kirchenkreisese zu lesen ist.
Wir koordinieren regelmäßig Schulungen für die Leitungsgremien und Mitarbeitende (haupt- und ehrenamtlich) in Zusammenarbeit mit der Ev. Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an.
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„Schutzkonzept des Ev. Kirchenverbandes Köln und Region,
des Kirchenkreises Köln-Linksrheinisch und des Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch“
Sollten Sie selber von sexualisierter Gewalt durch kirchliche Mitarbeitende betroffen sein, sich Ihnen eine betroffene Person anvertraut haben oder Sie unsicher bezüglich der Einschätzung einer Beobachtung sein, zögern Sie nicht, sich an eine der Vertrauenspersonen zu wenden.

