Landessynode bringt Finanzstrategie mit Änderungen auf den Weg
Mit einer Abendmahlsfeier im Saal des Bonner Maritim-Hotels ist am Dienstag die 80. ordentliche Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) zu Ende gegangen. Fünf Tage lang wurde intensiv beraten, debattiert, abgestimmt und gewählt. Dabei haben die rund 180 Delegierten aus den Kirchenkreisen der EKiR verschiedene große Themen behandelt.

Die Synode hat eine landeskirchliche Haushaltskonsolidierung mit einer Einsparsumme von mehr als 30 Millionen Euro für die kommenden Jahre auf den Weg gebracht. Vizepräses Antje Menn stellte eine neue Meldestelle für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende vor, die im kirchlichen Kontext rassistische Erfahrungen machen. Die Landeskirche hat sich verpflichtet, die Bekämpfung von Armut voranzutreiben. Generalstaatsanwalt a. D. Horst Bien berichtete aus der Arbeit der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission für den Verbund West. In einem Ökumene-Talk ermutigte die libanesische Pfarrerin Najla Kassab zum Gespräch mit Andersdenkenden. Die Synode verurteilte einen vermeintlich christlichen Nationalismus und forderte den Schutz von Menschen- und Demonstrationsrechten sowie einen Abschiebestopp in den Iran. Konzeptionell sollen sich die Evangelischen Studierendengemeinden (ESG) in den nächsten beiden Jahren auf Kirchenkreisebene partizipativ und standortbezogen weiter, zum Beispiel hin zu Gemeinden junger Erwachsener entwickeln.
„Die Synode stand vor der großen Aufgabe, die Arbeit der Landeskirche so zu planen, dass sie jährlich 30 Mio Euro weniger Kirchensteuermittel beansprucht. Es hat mir sehr viel Hoffnung gemacht, dass dies miteinander gelungen ist. Dabei ist z.B. das Anliegen der Kreissynode Köln-Rechtsrheinisch berücksichtigt worden, Innovationen in unserer Kirche weiter zu begleiten und zu unterstützen. Bei allen Einschnitten hat die Synode bedacht, dass besonders Menschen in Notlagen weiter geholfen wird“, fasst Pfarrer Torsten Krall, Superintendent des Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch, zusammen.
„Ich war wieder sehr beeindruckt von der Klugheit der Synode und dem Bestreben, einmütige Beschlüsse zu fassen. Als ein wesentliches Beispiel nenne ich den Beschluss zur ,Finanzstrategie‘. Die Synode hat sowohl an dem Ziel festgehalten, dass bis 2030 insgesamt 33 Millionen im landeskirchlichen Haushalt eingespart werden müssen. Gleichzeitig hat sie aber sehr differenziert und sensibel Änderungen an der einen oder anderen Stelle der vorgeschlagenen Maßnahmen vorgenommen. Der Kompass dabei war: ,Was brauchen wir als Kirche der Zukunft?‘ und ,Wie nehmen wir im Sinne des Evangeliums Partei für die Armen?’“, sagt Pfarrer Markus Zimmermann, Vorsitzender des Bevollmächtigtenausschusses im Kirchenkreis Köln-Linksrheinisch. „Nicht ausschließlich und einseitig hat die Synode nur eine Reduktion von bisherigen Tätigkeitsbereichen auf landeskirchlicher Ebene beschlossen, sondern Vorschläge gemacht oder bestätigt, die die Transformation von Bereichen vorsehen, z.B. ESG an Kirchenkreise anbinden und die Übergabe von Trägerschaft der Wohnheime an andere kirchliche Träger. Natürlich kommt jetzt auch auf uns in Köln und der Region viel Arbeit zu, gute Lösungen zu finden. Aber mit Zuversicht und Klugheit werden wir die finden!“
„Es ist eine schwere Aufgabe gewesen, 31,7 Mio. € im landeskirchlichen Haushalt einzusparen. Es war klar, dass dies mehrere Arbeitsbereiche hart treffen wird“, sagt Stadtsuperintendent Bernhard Seiger mit Blick auf die Synode. „Für uns Kölner ist relevant, dass die Landeskirche die Trägerschaft der ESG, der Evangelischen Studierendengemeinde, aufgeben wird. Wir werden die Umstellung auf eine breiter aufgestellte Arbeit mit jungen Erwachsenen in Kölner Trägerschaft unterstützen und ein Konzept dazu entwickeln. Darüber werden wir dann mit der Landeskirche bezüglich der Mitfinanzierung verhandeln. Der ESG-Hahn soll als Identifikationszeichen dabei erhalten bleiben. Es ist so wichtig, dass wir die wichtigen Kontaktflächen mit jungen Erwachsenen, die wir als Kirche haben, engagiert nutzen und weiterentwickeln. Ich bin dankbar, dass es gelungen ist, einige soziale Unausgewogenheiten die das Konzept der Kirchenleitung hatte, zu korrigieren. Dies betrifft z.B. den Arbeitslosenfonds, durch den Projekte mit Langzeitarbeitslosen gefördert werden. Insgesamt war es wichtig, das Sparziel zu erreichen, denn alle Ebenen unserer Kirche müssen mit ausgeglichenen Haushalten planen. Ich bin ebenso dankbar, dass es durch das Engagement der Synodalausschüsse gelungen ist, eine Initiative zu starten, die strategische Leitlinien für weitere Finanzveränderungen in den nächsten Jahren zusammen mit dem Blickwinkel der AG „Kirche der Zukunft“ entwickelt.“
Im Februar 2025 hatte die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland beschlossen, im landeskirchlichen Haushalt bis 2030 strukturell mindestens 33 Millionen Euro einzusparen. Heute wurden auf der Tagung der 80. Landessynode Maßnahmen mit einer Nettoeinsparsumme von 30,7 Millionen Euro verabschiedet. Das sind rund 20 Prozent des Kirchensteueraufkommens für den Haushalt. Darüber hinaus besteht Potenzial für weitere Einsparungen und Mehreinnahmen durch Prüfaufträge und die Einführung freiwilliger Elternbeiträge in den evangelischen Schulen (u.a. in Hilden, Burscheid, Düsseldorf und Aachen).

Die Finanzstrategie umfasst neben der Kompensation des prognostizierten Haushaltsdefizits von 26 Millionen Euro im Jahr 2030 auch einen Risikopuffer sowie ein Budget für künftige, noch nicht festgelegte Innovationen. Der Beschluss war in einem breit angelegten Prozess erarbeitet und in den synodalen Ausschüssen vor und während der Synode intensiv beraten worden. Gegenüber dem ursprünglich von der Kirchenleitung eingebrachten Vorschlag gab es Anpassungen bei den Studierendengemeinden, dem Arbeitslosen- und dem Härtefonds, dem Landespfarramt für Weltanschauungsfragen, der Stabsstelle Vielfalt und Gender sowie der Flüchtlingsarbeit. Durch diese Anpassungen reduziert sich die ursprünglich vorgesehene Einsparsumme von 31,8 Millionen Euro um insgesamt 1,1 Millionen Euro.
Weiter für andere da sein
Notwendig wurde der Finanzprozess wegen sinkender Einnahmen und steigender Kosten. So hat die rheinische Kirche im vergangenen Jahr rund 68.500 Mitglieder verloren, etwa je zur Hälfte durch Demografie und Austritte. Ziel ist es, vorausschauend zu handeln, bevor finanzielle Engpässe entstehen. Die kirchliche Arbeit soll unabhängiger von der Kirchensteuer werden. Die Evangelische Kirche im Rheinland will so auch als Kirche mit weniger Ressourcen weiter für andere da sein. Die Leitkriterien der Finanzstrategie für die Kirche der Zukunft sind zusammengefasst: unmittelbar an der Sache Christi orientiert; nahe bei den Menschen; flexibel in den Formen; effizient im Einsatz der verbleibenden Ressourcen. Darauf basiert das jetzt beschlossene Maßnahmenpaket, das sich nur auf den landeskirchlichen Haushalt bezieht. Ein Überblick über die wichtigsten Bereiche:
Anpassungen bei Studierendengemeinden (ESG) und Wohnheimen
Die Evangelische Kirche im Rheinland ist Trägerin von ESGn an insgesamt neun Standorten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Aufgrund der zahlreichen Eingaben vor und während der Synode wurde beschlossen, dass die Marke „ESG“ auch künftig erhalten bleibt. Konzeptionell entwickeln sich die ESGn in den nächsten beiden Jahren auf Kirchenkreisebene partizipativ und standortbezogen weiter, zum Beispiel hin zu Gemeinden junger Erwachsener. Die Kontaktfläche zu den Hochschulen bleibt Teil der Konzepte. Die Landeskirche übernimmt dauerhaft Verantwortung für die neuen Gemeindeformen, indem sie diese finanziell unterstützt. In die Konzepte werden die Fragen des Studienbegleitprogramms für internationale Studierende und der Wohnheime aufgenommen.

Die Landeskirche gibt bis 2030 die Trägerschaft für ihre sechs Wohnheime mit insgesamt 381 Plätzen auf. Davon ist auch ein Wohnheim in Köln betroffen. Eine Übertragung der Wohnheime auf kirchliche Träger oder, falls das nicht möglich ist, auf Studierendenwerke oder andere Träger zur Übernahme des Betriebs bzw. der Gebäude wird partizipativ und standortbezogen geprüft. Falls das nicht möglich ist, wird eine anderweitige Nutzung, z. B. als sozialer Wohnraum, erwogen. Sollte auch diese Option nicht realisierbar sein, wird ein Verkauf der Immobilien und Liegenschaften angestrebt.
Arbeitslosenfonds und Härtefonds werden weiter unterstützt
Die Landessynode hat entgegen dem ursprünglichen Vorschlag für eine Beibehaltung des Arbeitslosenfonds gestimmt und nur eine Kürzung um 250.000 Euro auf künftig 750.000 Euro beschlossen. Für den Härtefonds stellt die Landeskirche weiterhin 70.000 Euro, statt bisher 125.000 Euro, zur Verfügung. Gleichzeitig soll der Härtefonds in den Kollektenplan aufgenommen werden mit dem Ziel, die ursprüngliche Summe aufrecht zu erhalten.
Verzicht und Abmilderung von Kürzungen
Verzichtet hat die Landessynode auf eine 20-prozentige Kürzung in der Flüchtlingsarbeit. Die Kürzung bei der Stabsstelle Vielfalt und Gender wurde von den geplanten 20 Prozent auf 13,5 Prozent reduziert. Die Aufgabe des Landespfarramts für Weltanschauungsfragen im Jahr 2027 wurde zwar beschlossen. Neu ist aber der Prüfauftrag für eine Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche von Westfalen und möglichen weiteren Partnern in der Region, um eine gemeinsame Stelle für Weltanschauungsfragen zu etablieren. Dazu würde die rheinische Kirche dann auch einen finanziellen Beitrag leisten.
Evangelische Schulen in landeskirchlicher Trägerschaft

Die Evangelische Kirche im Rheinland trägt zehn evangelische Schulen mit besonderem kirchlichen Bildungsauftrag. Aufgrund sinkender Kirchensteuereinnahmen wird die Finanzierung in substanziellem Umfang auf kontinuierliche, freiwillige Elternbeiträge umgestellt. Ziel ist es, die langfristige Stabilität und Handlungsfähigkeit der Schulen zu sichern und ihre Finanzierung nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen. Gleichzeitig gilt auch weiterhin: Niemand wird ausgeschlossen, weil Familien keinen Beitrag leisten können. Die Umsetzung ist ab dem Schuljahr 2027/28 geplant. Zugleich sind Investitionen zur Stärkung des evangelischen Profils sowie in die Gebäude vorgesehen.
Haus der Stille in Rengsdorf
Für das Haus der Stille hat die Landessynode den Vorschlag des Beirats aufgegriffen, einer Konzeptgruppe für die Entwicklung eines Finanzplans Zeit bis Anfang 2028 zu geben. Ziel ist, dass die Immobilie dann ab 2029 unabhängig von Kirchensteuermitteln weiterbetrieben werden kann. Die Landeskirche stellt weiterhin Finanzmittel für Personal in der geistlichen Begleitung zur Verfügung.
Vereinte Evangelische Mission (VEM)
Der Zuschuss zur VEM mit ihren 39 Mitgliedern (15 Kirchen in Afrika, 17 in Asien, sechs in Deutschland und die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel) wird um 20 Prozent reduziert. Die Reduzierung erfolgt in Schritten von jährlich zwei Prozentpunkten bis 2036. Gemeinsame Projekte zum Aufbau regionaler ökologischer Landwirtschaft, zur Traumaheilung oder zum Schutz von Frauen vor Gewalt sollen dadurch nicht gefährdet werden. Die Kürzungen werden für die Landeskirche nur zur Hälfte wirksam, da mehr Geld an den Kirchlichen Entwicklungsdienst (KED) fließen wird.
Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe
Eine weitere beschlossene Maßnahme sieht Verhandlungen über eine schrittweise Reduzierung des Generalzuschusses an das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe vor. Verhandlungsziel ist eine Reduzierung des Zuschusses aus Kirchensteuermitteln im Umfang von 20 Prozent bis 2030. Für die Folgejahre ist eine kontinuierliche Anpassung an die Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen vorgesehen. Bei der Reduzierung des Zuschusses geht es um organisatorische und finanzielle Synergien durch vertiefte Zusammenarbeit und die Vermeidung von Doppelstrukturen. Das verlangt eine gemeinsame strategische Klärung der Aufgabenverteilung von Kirche und Diakonie.
Verwaltungskosten

Neben Kürzungen in der Verwaltung wurde ein Prüfauftrag beschlossen, um Aufgaben und Strukturen des Landeskirchenamts zu vereinfachen und zu reduzieren. Das beinhaltet eine umfassende Aufgabenkritik und Synergien durch Kooperationen mit anderen Landeskirchen.
Jecker Abschluss: Verleihung des Sessionsordens der Kölner „Blauköpp“
Zum Ende der Synode hielten die Delegierten einen Rückblick auf die vergangenen fünf Tage. Dieser zitierte viele verbale Stilblüten aus den Ausschüssen und dem Plenum. Auch Oliver J. Kießig (l.) und Sammy Wintersohl (r.) brachten ein Stück „jecken Frohsinn“ in den Plenarsaal in Bonn. Im Namen der Kölner „Blauköpp“ verliehen sie den Sessionsorden der „Blauköpp“ an Dr. Thorsten Latzel (2.v.r), Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Antje Menn, Vizepräses der Evangelischen Kirche im Rheinland, und Dr. Johann Weusmann, Vizepräsident der Evangelischen Kirche im Rheinland. Das evangelische Karnevalsnetzwerk „Blauköpp“, ein Projekt von hier+weiter und verbindet Kirche und Fastelovend auf besondere Weise. Die „Blauköpp“ vernetzen evangelische Karnevalsaktivitäten in Köln und Region. Sie bringen Gemeinden, Gruppen und Einzelpersonen zusammen, teilen Termine, feiern gemeinsam und sorgen dafür, dass evangelische Präsenz im Fastelovend sichtbar bleibt.
Stichwort: Landessynode 2026
Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland ist das oberste Leitungsgremium der mit gut zwei Millionen Mitgliedern zweitgrößten Landeskirche in Deutschland. Die 80. Landessynode hat 184 stimmberechtigte Mitglieder, sowohl Theologinnen und Theologen als auch Nichttheologinnen und -theologen, aus den 34 Kirchenkreisen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und im Saarland. Sie tagt vom 16. bis 20. Januar 2026 im Maritim Hotel Bonn.
Weitere Informationen: www.ekir.de
Text: APK/ekir.de
Foto(s): EKiR/Meike Böschemeyer/APK
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