Unsere Archivale für März: Hannelore Häusler, die erste Frau im Superintendentenamt

Hannelore Häusler hatte als erste Theologin das Superintendentenamt inne – im Jahr 1992. Dass für sie die Chance bestand, in dieses Amt gewählt zu werden, war zu Beginn ihres Theologiestudiums und bis in die 1970er Jahre undenkbar. Repräsentanten der evangelischen Kirche mit umfassenden pfarramtlichen Befugnissen waren Männer. Ein kurzer Blick in die Geschichte verdeutlicht, wie beschwerlich der Weg für Theologinnen gewesen ist, eine gleichberechtigte Stellung gegenüber ihren männlichen Kollegen zu erlangen.

Theologinnen konnten nur Vikarinnen werden

Frauen durften seit 1908 an Universitäten studieren. Allerdings konnten sie kein erstes theologisches Examen ablegen, da die Kirchen nur Männer prüften. 1925 wurde der Verband Evangelischer Theologinnen Deutschlands gegründet. Theologinnen konnten nur Vikarinnen werden, d.h. sie sollten ihren männlichen Kollegen zuarbeiten und sie in der Gemeindearbeit entlasten. Zu ihren Aufgaben gehörten die Wortverkündigung im Kindergottesdienst, Bibelstunden für Frauen und Mädchen, Bibelbesprechstunden, Lehrtätigkeit, Andachten, Seelsorge bei weiblichen Jugendlichen und Frauen (Vikarinnengesetz). Diese Aufgaben durfte eine Theologin jedoch nur solange ausführen bis sie in den Stand der Ehe eintrat (Zölibatsklausel).

Mehr Aufgaben wie Verkündigung und Sakaramentsverwaltung

Der Kriegsbeginn und der damit einhergehende Mangel an männlichen Theologen (Kriegsdienst) führten dazu, dass Frauen nun mehr Aufgaben wie Verkündigung und Sakaramentsverwaltung, allerdings beschränkt auf Frauen und Mädchen, in der Bekennenden Kirche durchführen durften. 1942 wurde eine besondere „Ordination zum Amt der Vikarin“ eingeführt. Mit Kriegsende wurden die Frauen wieder aus den pfarramtlichen Aufgabenfeldern zurückgedrängt und an Schulen verwiesen. Anfang der 1950er Jahre wurde durch die rheinische Synode das Kirchengesetz betreffend Vorbildung und Anstellung der Vikarinnen verabschiedet. Theologinnen konnten nun eingeschränkt ordiniert werden, d.h. sie besaßen eine eingeschränkte Befugnis Sakramente in der Arbeit mit Frauen, jungen Mädchen und Kindern zu verwalten. Eine Amtstracht bei der öffentlichen Wortverkündigung und Amtshandlungen wurde eingeführt sowie ihnen eine beratende Stimme im Presbyterium zu gestanden. Weiter bestand hatte die Zölibatsklausel.

1963: Frauen durften Pfarrstellen verwalten

1963 kam es erneut auf Grund von Arbeitskräftemangel zu einer Änderung für Theologinnen. Die Rheinische Synode beschloss ein Ergänzungsgesetz, in dem erstmalig die Amtsbezeichnung „Pastorin“ für ordinierte Theologinnen festgesetzt wurde. Frauen durften Pfarrstellen verwalten. Sie wurden ihren männlichen Kollegen in Besoldung und Versorgung gleichgestellt. Allerdings blieb ihnen das Superintendentenamt weiterhin verwehrt sowie die Zölibatsklausel aktiv.

Hannelore Häusler absolvierte 1964 ihr zweites theologisches Examen

In dieser Gemengelage legte Hannelore Häusler 1961 ihr erstes theologisches Examen als verheiratete Frau ab. Damit schien zunächst klar, dass ihre theologische Karriere beendet war. Doch wurde ihr in Mülheim an der Ruhr das Vikariat ermöglicht, so dass sie 1964 ihr zweites theologisches Examen absolvierte. Sie trat zunächst in den Schuldienst in Niedersachsen ein. Nachdem 1973 das Zölibat aufgehoben wurde und Männer und Frauen im Pfarrdienst gleichgestellt wurden, konnte Frau Häusler Gemeindepfarrerin in Brüggen/Erft werden.

Ihr Weg führte sie weiter. Sie übernahm das Assessorenamt und wurde damit Stellvertreterin des Superintendenten Rolf Baack im Kirchenkreis Köln Süd. 1992 konnte sie sich gegen drei Mitbewerber um das Superintendentenamt im zweiten Wahlgang durchsetzen. Bis 2000 hatte sie das Amt inne.

Wer mehr über den langen Weg der Gleichstellung von Frauen und Männern im Pfarramt in der evangelischen Kirche im Rheinland erfahren möchte, hier ein Literaturtipp:

Pionierinnen im Pfarramt. 40 Jahre Gleichstellung von Frauen und Männern im Pfarramt in der Evangelischen Kirche im Rheinland, Festschrift, Düsseldorf 2015.

Text: Stefanie Sternemann
Foto(s): Stefanie Sternemann

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