Einführung von Superintendentin Kerstin Herrenbrück am 12.1.:  Erstmalig Doppelspitze in diesem Amt

Am Sonntag, 12. Januar, 15 Uhr, wird Pfarrerin Kerstin Herrenbrück in einem Gottesdienst in der Kreuzkirche Buchheim, Wuppertaler Straße 21, in ihr Amt als Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch eingeführt. Die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch hatte im November mit großer Mehrheit Torsten Krall, Pfarrer in der Evangelischen Kirchengemeinde Köln-Dünnwald, und Kerstin Herrenbrück, Pfarrerin in der Evangelischen Kirchengemeinde Köln-Höhenhaus, zur Doppelspitze in ihre neuen Ämter gewählt.

Torsten Krall sagte: „Ich freue mich sehr naheliegend besonders auf die gute Zusammenarbeit in der Doppelspitze und im neuen Team des Kreissynodalvorstandes.“ In dieser Form ist er der erste Kirchenkreis in der Evangelischen Kirche in Deutschland mit zwei Superintendent:innen im Amt. Möglich wurde dies durch das sogenannte Erprobungsgesetz, das von der Kirchenleitung genehmigt wurde. Das Erprobungsgesetz wurde von der Kirchenleitung entwickelt, um Pilotprojekte und neue Leitungsmodelle in der kirchlichen Struktur zu ermöglichen. In diesem Rahmen darf der Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch als erster innerhalb der Rheinischen Landeskirche ein Modell mit zwei gleichberechtigten Superintendent*innen erproben.

Besonders ist, dass das Amt des Assessors bzw. der Assessorin entfällt, da beide Superintendent*innen als stimmberechtigte Mitglieder sowohl im Kreissynodalvorstand als auch in der Kreissynode vertreten sind. Einzig die Vertretung bei der Landessynode erfolgt durch nur eine Person aus der Doppelspitze.

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Text: APK
Foto(s): Archiv

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