„Der Ruf des Muezzins ist vom Grundgesetz geschützt“: Podiumsdiskussion über ein Pilotprojekt in Köln
Die entscheidenden Sätze sagte Dr. Stefan Muckel gleich zu Beginn seiner Ausführungen: „Das Recht auf Glaubensfreiheit ist ein vorbehaltloses Grundrecht. Da muss die Verwaltung nichts gestatten. Der Ruf des Muezzin ist nicht zulassungspflichtig und vom Grundgesetz geschützt. Ob uns das passt oder nicht. Freiheit ist manchmal anstrengend. Vor allem die der anderen“, erklärte der Professor […]
