Neues Schutzkonzept zum Umgang mit sexualisierter Gewalt vom Vorstand beschlossen
Der Vorstand des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region und die Leitungsgremien der zwei Kölner Kirchenkreise haben ein neues Schutzkonzept zum Umgang mit sexualisierter Gewalt verabschiedet. Es gilt ab dem 1. Juni 2026 für den Evangelischen Kirchenverband Köln und Region sowie die Kirchenkreise Köln-Linksrheinisch und Köln-Rechtsrheinisch. Zugleich ist mit der neuen Internetseite www.ekv-praeventionsschulung.de eine zentrale Plattform gestartet, die die Präventionsarbeit des Kirchenverbandes bündelt und Schulungsangebote zum Schutz vor sexualisierter Gewalt anbietet.
Stadtsuperintendent Bernhard Seiger betont die Bedeutung verbindlicher Strukturen, gemeinsamer Standards und kontinuierlicher Weiterentwicklung im Bereich Prävention und Intervention. „Ich bin dankbar, dass wir das neue Schutzkonzept für den Kirchenverband Köln und Region und die beiden Kölner Kirchenkreise bis zum Mai dieses Jahres fertiggestellt haben. Die ersten Schutzkonzepte haben wir in der evangelischen Kirche in Köln im Jahr 2019 erstellt. Seitdem haben wir alle viel dazu gelernt. Seit 2020 gilt das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, das die nötigen Rechtsgrundlagen zu Meldepflichten und verbindlichen Verfahren gelegt hat. Es wurden verbindliche Strukturen aufgebaut zur Meldung von Vorfällen zur Intervention, für Schulungen und zur Förderung der sexualpädagogischen Arbeit in unseren Gemeinden. Wir können mit Freude feststellen, dass im Jahr 2025 in Köln und Region insgesamt 66 Schulungen von hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen durchgeführt wurden“, sagt Stadtsuperintendent Bernhard Seiger. Die Kirchengemeinden haben zwischenzeitlich ihre Schutzkonzepte entwickelt und vertiefte Kompetenzen erworben.
Ein Ausgangspunkt für die Überarbeitung des Schutzkonzeptes waren unter anderem auch die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der sogenannten ForuM-Studie, die im Januar 2024 veröffentlicht wurde. Die bundesweite wissenschaftliche Untersuchung zu sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Diakonie hat bestehende Schutzmaßnahmen, Strukturen und Verfahren kritisch in den Blick genommen und Entwicklungen in Prävention und Aufarbeitung weiter verstärkt. „Die Lernerfahrungen bei Interventionsfällen und in der Aufarbeitung von Grenzverletzungen seit der ForuM-Studie vom Januar 2024 haben dazu geführt, dass unsere bestehenden Schutzkonzepte überarbeitet werden mussten“, fügt Bernhard Seiger hinzu. So mussten die Regelungen zu Schulungen verfeinert werden, die Anforderungen an Vertrauenspersonen präzisiert und Themen wie Rehabilitierung von Betroffenen und zu Unrecht Beschuldigten aufgenommen werden. „Ferner haben wir uns darauf verständigt, den erweiterten Gewaltbegriff zu nutzen, der im Kinderschutz verwendet wird. Er umfasst neben der sexualisierten auch die körperliche und psychische Gewalt sowie alle Formen von Diskriminierung.“ Diese Anpassungen finden sich im neuen Schutzkonzept.
Dem Arbeitskreis gehören Pfarrpersonen und Mitarbeitende aus unterschiedlichen fachlichen Bereichen an – darunter unter anderem Beratung, Personal, Koordination und Aufarbeitungsarbeit. Vorsitzender des Gremiums ist Bernhard Seiger. Weitere Mitglieder sind Sarah Ax (Fachliche Beratung), Christian Gröger (Fachlicher Koordinator), Miriam Haseleu, Kerstin Herrenbrück, Dr. Dörte Münch (Fachfrau für Aufarbeitungsfragen), Christoph Rollbühler, Jörn Ruchmann, Kirstin Schmied, Siggi Schneider, Cedric Schumann, Dorothea Ugi und Markus Zimmermann. „Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, für unsere Region ein einheitliches Schutzkonzept mit gleichen Verfahrensabläufen und Begrifflichkeiten zu erstellen. Es gilt somit nach der Beschlussfassung in den Kirchenkreisen und Gemeinden sowie unseren Einrichtungen im EKV Köln und Region“, sagt Bernhard Seiger weiter. „Mein Dank geht an alle Mitwirkenden, die in zahlreichen Sitzungen im zuständigen Arbeitskreis über einen Zeitraum von fast zwei Jahren an den Fachfragen und der Texterstellung gearbeitet haben. Wir setzen darauf, dass die Gemeinden und Einrichtungen das aktuelle Schutzkonzept für ihren Bereich anwenden und bei neuen Lernerfahrungen den Dialog mit der EKV-Arbeitsgruppe oder den Vertrauenspersonen und Superintendentinnen und Superintendenten suchen, sodass das Konzept weiter fortgeschrieben werden kann.“
Das neue aktualisierte Schutzkonzepte finden Sie HIER zum Download.
Mehr Informationen zur neuen Internetseite finden Sie HIER:
Text: APK
Foto(s): APK
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